Jugendschutz – Spiel nur für Volljährige
Die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen ist gesetzlich streng untersagt. Dies dient dem besonderen Schutz junger Menschen, die aufgrund ihrer erhöhten Vulnerabilität besonders geschützt werden müssen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen:
Studien zeigen, dass Minderjährige, denen Zugang zu Glücksspielen ermöglicht wurde, deutlich häufiger glücksspielbezogene Probleme entwickeln als volljährige Personen. Das Suchtrisiko ist bei jungen Menschen erhöht.
Unser Engagement für den Jugendschutz:
Bei Lottoland Deutschland nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst. Deshalb prüfen wir alle Kundenkonten sorgfältig und konsequent auf Alter und Identität unserer Nutzer.
Somit schützen wir junge Menschen vor den Risiken des Glücksspiels.