Mit der anbieterübergreifende Selbstsperre schließt du dich freiwillig vom Glücksspiel aus – und zwar bei allen Glücksspielangeboten in Deutschland, die vom OASIS-Sperrsystem erfasst werden (im Gegensatz zu einer anbieterbezogenen Spielpause bei Lottoland Deutschland).
So funktioniert's:
Die Sperre wird vom Regierungspräsidium Darmstadt über das zentrale OASIS-System verwaltet. Sie gilt für Glücksspiele unter Aufsicht der GGL.
Ausnahmen (Teilnahme weiterhin möglich gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 GlüStV 2021):
- Lotterien, die max. 2x pro Woche stattfinden
- Lotterien in Form des Gewinnsparens
- Bestimmte Pferdewetten
Die Mindestdauer einer Selbstsperre beträgt 3 Monate, eine vorzeitige Beendigung ist nicht möglich.
Nach Ablauf der Sperrzeit bleibt die Eintragung im Sperrsystem erhalten, bis eine Aufhebung beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt wird.
Einen Antrag auf Selbstsperre kannst du über ein Online-Formular auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt starten, indem du hier klickst.