Mit der anbieterübergreifende Selbstsperre schließen Sie sich freiwillig vom Glücksspiel aus – und zwar anbieterübergreifend für alle in Deutschland lizenzierten Angebote (im Gegensatz zu einer anbieterbezogenen Spielpause).
So funktioniert's:
Die Sperre wird vom Regierungspräsidium Darmstadt über das zentrale OASIS-System verwaltet. Sie gilt für Glücksspiele unter Aufsicht der GGL.
Ausnahmen (Teilnahme weiterhin möglich gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 GlüStV 2021):
- Lotterien, die max. 2x pro Woche stattfinden
- Lotterien in Form des Gewinnsparens
- Bestimmte Pferdewetten
Die Mindestdauer einer Selbstsperre beträgt 3 Monate, eine vorzeitige Beendigung ist nicht möglich.
Nach Ablauf der Sperrzeit bleibt die EIntragung im Sperrsystem erhalten, bis eine Aufhebung beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt wird.
Einen Antrag auf Selbstsperre können Sie über ein Online-Formular auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt starten, indem Sie hier klicken.