Für die Aufhebung von Spielersperren gilt:
Seit 1. Juli 2021 bearbeitet ausschließlich das Regierungspräsidium Darmstadt Aufhebungsanträge für OASIS-Spielersperren (Glücksspielstaatsvertrag 2021).
Folgenden Fristen sind zu beachten:
- Selbstsperre: Beantragung einer Aufhebung erst nach Ablauf der Mindestdauer
- Fremdsperre: Beantragung einer Aufhebung frühestens nach 1 Jahr
Vorzeitige Anträge werden nicht bearbeitet und müssen nach Fristablauf neu gestellt werden. Es erfolgt keine automatische Aufhebung der Sperre.
Ohne Antrag auf Aufhebung bleibt die Sperre dauerhaft bestehen.
Sie können jederzeit nach Ablauf der Frist über die Website des Regierungspräsidiums Darmstadt die Aufhebung der Sperre beantragen, indem Sie hier klicken.