Die Fremdsperre wirkt wie die Selbstsperre anbieterübergreifend für alle GGL-lizenzierten Glücksspiel-Anbieter. Sie wird zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt im OASIS-System verwaltet.
Unterschied zur Selbstsperre: Dritte, wie z. B. Anbieter, Verwandte, Partner oder volljährige Kinder beantragen bei Anzeichen für problematsches Spielverhalten eine Sperre fü eine Person. Natürlich wird die betroffene Person vor einer möglichen Eintragung in die Sperrdatei befragt.
Typische Gründe für eine Fremsperre:
- Spielsuchtgefahr
- Überschuldung oder drohende Zahlungsschwierigkeiten
- Einsätze über Einkommen/Vermögen hinaus
- Nicht erfüllte finanzielle Pflichten
Eine Fremdsperre ist ein wichtiges Instrument des Spielerschutzes und kann helfen, gesundheitliche und finanzielle Schäden frühzeitig zu begrenzen. Einen entsprechenden Antrag auf Fremdsperre können Sie über ein Online-Formular auf der Website des Regierungspräsidums Darmstadt starten, indem Sie hier klicken.