Die Fremdsperre wirkt wie die Selbstsperre anbieterübergreifend bei den Glücksspielangeboten in Deutschland, die vom OASIS-Sperrsystem erfasst werden. Sie wird zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt im OASIS-System verwaltet.
Unterschied zur Selbstsperre: Dritte, wie z. B. Anbieter, Verwandte, Partner oder volljährige Kinder beantragen bei Anzeichen für problematsches Spielverhalten eine Sperre für eine Person. Natürlich wird die betroffene Person vor einer möglichen Eintragung in die Sperrdatei befragt.
Typische Gründe für eine Fremdsperre:
- Spielsuchtgefahr
- Überschuldung oder drohende Zahlungsschwierigkeiten
- Einsätze über Einkommen/Vermögen hinaus
- Nicht erfüllte finanzielle Pflichten
Eine Fremdsperre ist ein wichtiges Instrument des Spielerschutzes und kann helfen, gesundheitliche und finanzielle Schäden frühzeitig zu begrenzen. Einen entsprechenden Antrag auf Fremdsperre kannst du über ein Online-Formular auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt starten, indem du hier klickst.