Möchten Sie vorübergehend oder dauerhaft von Glücksspielen pausieren? Die anbieterübergreifende Selbstsperre schützt Sie bei allen in Deutschland lizenzierten Glücksspielanbietern.
Verwaltung:
Das Regierungspräsidium Darmstadt führt die Sperre im zentralen OASIS-System. Sie gilt für alle von der GGL beaufsichtigten Glücksspiele, es gibt allerdings Ausnahmen.
Diese Ausnahmen sind (Spielteilname gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 GlüStV 2021 weiterhin möglich):
- Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
- Lotterien in Form des Gewinnsparens
- Spezielle Pferdewetten
Mindestdauer der Selbstsperre: 3 Monate – nicht kürzbar oder vorzeitig aufhebbar.
Beantragung einer Selbstsperre:
Starten Sie den Online-Antrag direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, indem Sie hier klicken oder nutzen Sie das angehängte Formular.